Freitag, 21. August 2009

Rechtliches

Es kann euch wohl passieren, dass der Polizei euere Kreidemalerei missfällt und sie euch wegscheucht und euere Personalien aufnimmt.

Das ist jedoch kein Grund zur Aufregung, wenn ihr einige Regeln beachtet:

Es gibt keine Rechtsgrundlage, die das Bemalen öffentlicher, nicht überdachter Flächen mit Kreide verbietet, d.h. euere Kreidemalerein sind keine Sachbeschädigung.

Einschlägig ist hier § 303 Strafgesetzbuch, der aufgrund des Neunundreißigsten Strafrechtsänderungesetzes vom 1.9.2005 ( sogenanntes Graffitibekämpfungsgesetz) geändert wurde.

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz wurde in § 303 StGB folgender zusätzlicher Satz eingefügt:

„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinigungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“

Also die Kreidemalerei verändert das Erscheinungsbild nur unerheblich und auch nur vorübergehend, weil sie der nächste Regen oder die reguläre Stadtreinigung sowieso wegwäscht.

Somit wäre der Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt.

Es gibt natürlich auch keine Rechtsgrundlage, die das sofortige Entfernen eurer Kreidemalerei verbietet. Aber es gibt keinen Grund, sie auf euere Kosten zu veranlassen. Anders als wenn die Feuerwehr anrückt, weil Benzin aus eurem Auto ausläuft und die Umwelt gefährdet, was schon mal eine saftige Rechnung vom Ordnungsamt nach sich ziehen kann, ist Kreide gänzlich harmlos und erfordert auch kein Einschreiten der Ordnungshüter.

Es dürfte dabei wohl eher um die Inhalte gehen. Beruft euch auf euer Recht der freien Meinungsäußerung gem. Art. 5 Grundgesetz. Hier nochmal der Text in Auszügen:

Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

D.h. persönliche Beleidigungen und verfassungsfeindliche Äußerungen und Zeichen sind natürlich inhaltlich tabu.

Und noch etwas: bleibt immer schön freundlich und sachlich im Umgang mit der Polizei, sie ist nicht unser Feind. Schließlich ist die Strasse gross genug für neuen Text und die Strasse gehört schließlich uns.

4 Kommentare:

  1. Sehr gute Idee!
    Weiter so!

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  2. Das zweite Video von oben ist "privat" und kann nicht aufgerufen werden...

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  3. oh man...ich danke euch vielmals Leute....ich bin der Organisator des chalkmobs in Dresden und war mir bis jetzt noch nicht sicher ob die Aktion wirklich legal ist.....danke danke danke danke

    via @chalkmob

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  4. Hey.Danke für die Info's über die Rechtslage.
    Man kann ja auch sagen:Was ist mit den Kindern die die Strassen bemalen...(=
    Wie sieht es eigentlich aus wenn ich was an Privateigentum protestiere?
    zb.Hauswände...

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